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Glossar

Arbeiten in Monaco — die wichtigsten Begriffe

Vertrag, Gehalt, Steuern, Rechte: alles, was Sie verstehen sollten, bevor Sie sich in Monaco bewerben oder einstellen.

CDI (unbefristeter Arbeitsvertrag)

Arbeitsvertrag ohne Befristung — die Norm in Monaco.

Der CDI ist ein Vertrag ohne festgelegtes Enddatum. In Monaco wird er durch das Gesetz Nr. 729 geregelt und bleibt die dominierende Beschäftigungsform in Finanzwesen, Hotellerie und öffentlichem Dienst. Die Probezeit beträgt 3 Monate, für Führungskräfte einmal verlängerbar.

CDD (befristeter Arbeitsvertrag)

Vertrag mit festem Enddatum.

Der CDD ist in Monaco auf maximal 24 Monate begrenzt (einschließlich Verlängerung). Er wird für Vertretungen, Saisonarbeit oder einzelne Projekte genutzt. Die Vergütung muss mindestens der eines CDI-Beschäftigten in derselben Position entsprechen.

Arbeitserlaubnis (permis de travail)

Pflicht für alle Nicht-Monegassen.

Jeder nicht-monegassische Arbeitnehmer benötigt eine Arbeitserlaubnis der Direction du Travail. Der Arbeitgeber stellt den Antrag. Es gelten drei Einstellungsprioritäten: Monegassen, Einwohner Monacos, dann Grenzgänger.

Monegassische Aufenthaltskarte (carte de séjour)

Aufenthaltsdokument für Ausländer.

Ausgestellt von der Direction de la Sûreté Publique, gültig für 1, 3 oder 10 Jahre je nach Aufenthaltsdauer. Voraussetzungen: Wohnung in Monaco, ausreichende Mittel, einwandfreies Führungszeugnis. Von der Arbeitserlaubnis getrennt.

Monegassischer Mindestlohn (SMIC)

Der in Monaco geltende Mindestlohn.

Stundensatz an den französischen SMIC gekoppelt, ergänzt um eine monegassische Pauschalzulage von 5 % (sozialabgabenfrei). Zum 1. Januar 2026: 12,02 €/Std. — 2.031,38 € brutto monatlich bei 39 Wochenstunden (169 h), ≈ 2.133 € einschließlich der 5%-Zulage. Wird automatisch mit den französischen Erhöhungen angepasst.

Gesetzliche Arbeitszeit

39 Stunden pro Woche.

In Monaco beträgt die gesetzliche Arbeitszeit 39 Wochenstunden (gegenüber 35 in Frankreich). Überstunden werden ab der 39. Stunde mit 25 % und ab der 47. Stunde mit 50 % Zuschlag vergütet. Tarifverträge können günstigere Regelungen vorsehen.

Bezahlter Urlaub

30 Werktage pro Jahr.

Beschäftigte in Monaco erwerben 2,5 Werktage pro Monat tatsächlicher Arbeit, also 30 Tage pro Jahr. Bezugszeitraum: 1. Juni bis 31. Mai. Tarifverträge können mehr vorsehen (Banken, Hotels und Gastronomie).

13. Monatsgehalt

Jahresprämie in Höhe eines Monatsgehalts.

Das 13. Monatsgehalt ist in Monaco nicht verpflichtend, aber in Finanzwesen, Luxusbranche und Hotellerie weit verbreitet. Auszahlung im Dezember oder in zwei Raten (Juni/Dezember). Häufig im Tarifvertrag oder Einzelvertrag geregelt.

Abfindung bei Kündigung

Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Berechnung nach Betriebszugehörigkeit: 1/4 Monatsgehalt pro Jahr bis 10 Jahre, danach 1/3. Bei einer vom Arbeitsgericht als missbräuchlich eingestuften Kündigung kommt Schadensersatz hinzu.

Grenzgänger (frontalier)

Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Frankreich und Arbeitsplatz in Monaco.

Grenzgänger stellen ~50.000 Beschäftigte in Monaco (≈70 % der Belegschaft). Sie werden nach dem französisch-monegassischen Steuerabkommen von 1963 in Frankreich besteuert, zahlen aber in die monegassische Sozialversicherung (CCSS) ein.

CCSS (Caisses Sociales de Monaco)

Die monegassische Sozialversicherung.

Die CCSS verwaltet Kranken-, Mutterschafts-, Arbeitsunfall- und Rentenversicherung der Beschäftigten im Privatsektor. Beiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt, die Gesamtsätze sind mit Frankreich vergleichbar. Vom französischen System getrennt.

Tarifvertrag (convention collective)

Branchenvereinbarung zu den Arbeitsbedingungen.

In Monaco gelten mehrere Tarifverträge: Banken, Hotellerie und Gastronomie, Bauwesen, Pharmaindustrie. Sie legen branchenspezifische Gehaltstabellen, Prämien, Urlaub und Kündigungsfristen fest — oft günstiger als das Gesetz.

Persönliche Besteuerung in Monaco

Keine Einkommensteuer für die meisten Einwohner.

Monaco erhebt keine Einkommensteuer auf natürliche Personen mit Wohnsitz in Monaco (außer französische Staatsangehörige: steuerliche Ausnahme gemäß dem Abkommen von 1963). Das ist einer der Hauptanreize des lokalen Arbeitsmarkts.

Kündigungsfrist

Die vor dem Ausscheiden einzuhaltende Frist.

Abhängig von Betriebszugehörigkeit und Kategorie. Führungskräfte: in der Regel 3 Monate. Angestellte: 1 bis 2 Monate. Bei Eigenkündigung gilt dieselbe Frist. Tarifverträge können längere Fristen vorsehen, insbesondere für leitende Angestellte.

Arbeitsgericht (Tribunal du travail)

Zuständiges Gericht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Das Arbeitsgericht Monacos entscheidet in erster Instanz über individuelle Arbeitsstreitigkeiten. Paritätische Besetzung (Arbeitgeber/Arbeitnehmer). Kostenloses Verfahren mit obligatorischer vorheriger Schlichtung. Durchschnittliche Verfahrensdauer: 6–12 Monate.

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